Die umfassende Beratung vor der Errichtung Ihres letzten Willens schützt Ihre Angehörigen vor langwierigen Streitigkeiten untereinander, wenn der Wille des Erblassers klar und nachvollziehbar formuliert ist. Dazu ist es notwendig, die Vermögens- und Familienverhältnisse des Testamentserrichters genau und vollständig zu erfassen. Dies dient als Ausgangsbasis zur Ausarbeitung einer optimalen maßgeschneiderten Lösung abseits von Mustern und vorgefertigten Leitfäden. Am Ende der Beratung steht die umfassende Vermögensplanung über Ihren Tod hinaus
und das sichere Gefühl für Ihre Nachkommen eine faire Lösung gefunden zu haben.
Im Verlassenschaftsverfahren werden Sie durch eine ebenso professionelle wie individuelle Vertretung unterstützt. Vor allem in der Auseinandersetzung mit Miterben und Pflichtteilsberechtigten ist eine juristische Beratung bei der Ausarbeitung eines eventuellen Erbteilungsübereinkommens oder Vergleichs wesentlich günstiger als ein nachfolgendes Gerichtsverfahren. Auch wenn mehrere Erben widerstreitende Erbantrittserklärungen auf Grund verschiedener Erbrechtstitel abgeben, ist eine professionelle juristische Beratung durch Ihren Rechtsanwalt notwendig.