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Der Pflichtteil im Erbrecht

Wann Ihnen ein Pflichtteil des Erbes zusteht

Für niemanden ist es leicht, wenn ein Todes- und damit ein Erbfall eintritt. Diese Zeit fordert nicht nur emotional, sondern kann insgesamt sehr belastend sein. Viele Dinge müssen nun beachtet, eingereicht und abgewickelt werden. Ist ein Testament vorhanden ist der Erbfall oft einfacher zu regeln. Doch unabhängig davon stehen bestimmten Personen auch Pflichtteile des Erbes zu. Aber was ist der „Pflichtteil“? Und wie hoch fällt er aus?

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Was ist der „Pflichtteil“ im Erbrecht?

Der Pflichtteil ist im österreichischen Erbrecht der Anteil des Erbes, der einem gewissen Personenkreis um den Verstorbenen gesetzlich zusteht. Und das unabhängig davon, ob die Erbfolge durch ein Testament geregelt wurde oder eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt.

Konkret haben die direkten Nachkommen (Kinder) sowie der Ehepartner bzw. eingetragene Partner Anspruch auf den Pflichtteil. Selbst, wenn der Verstorbene einen anderen Erben in seinem Testament genannt hat, steht den nächsten Verwandten der Pflichtteil zu.

Wie hoch fällt der Pflichtteil aus?

Die Höhe des Pflichtteils fällt bei jedem Erbfall unterschiedlich aus. Grundsätzlich ergibt sich der Pflichtteil aus der Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Jedoch muss zuvor der tatsächliche Wert der Verlassenschaft feststehen, damit der Pflichtteil berechnet werden kann. Sprich: Auch Schulden, Schenkungen, Verfahrenskosten, etc. müssen zuerst abgezogen werden.

Von der gesetzlichen Erbfolge her steht dem Ehepartner ein Drittel des Nachlasses zu, den Kindern zwei Drittel. Der Pflichtteil ist die Hälfte davon – quasi ein Sechstel des Nachlasses für den Ehepartner und zwei Sechstel für die Kinder. Gibt es keinen Ehepartner, erhalten die Kinder die gesamte Verlassenschaft – und umgekehrt. Auch hier gilt wiederum die Hälfte als Pflichtteil, die Ehepartnern oder Kindern in jedem Fall zusteht.

Die andere Hälfte der Verlassenschaft ist „frei verfügbar“ und kann vom Erblasser nach seinem Ermessen verteilt werden – etwa, indem er andere Erben benennt. Meist geschieht das in Form eines Testaments. Unabhängig davon, was der Verstorbene mit der frei verfügbaren Hälfte seines Nachlasses macht, steht der Pflichtteil den nächsten Angehörigen immer zu. Es sei denn, die Nachkommen haben zu Lebzeiten auf das Erbe verzichtet, oder es gibt gewichtige Gründe, die eine „Enterbung“ rechtfertigen.

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Wir berechnen Ihre Ansprüche im Erbfall!

Der Pflichtteil ist im österreichischen Erbrecht zwar festgelegt, jedoch ist er im individuellen Fall oft schwer zu berechnen. Meistens geschahen zu Lebzeiten bereits Schenkungen oder Vereinbarungen, die Einfluss auf den Nachlass und damit auch auf den Pflichtteil haben. Das kann die Situation rasch unübersichtlich machen und im schlimmsten Fall auch zum Streit untereinander führen.

Darum empfehlen wir Ihnen, uns zeitnah zu kontaktieren – wir unterstützen Sie in dieser emotional fordernden Zeit und sorgen dafür, dass sie reibungslos und für alle zufriedenstellend vorüber geht. Wir berechnen den Ihnen zustehenden Pflichtteil und vertreten Sie in Rechtsfragen rund ums Erbe.

Auch, wenn Sie sich im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens übergangen fühlen und Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil des Erbes genauer überprüfen lassen wollen, stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme!






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